Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen. 

Abmachungen, die mündlich durch unseren Außendienst getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Lieferung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, wir haben diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Wird eine Auftragsbestätigung von uns erteilt, wird sie Bestandteil des Vertrags. Der Kunde ist somit verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt auf Ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen.

Der Lieferumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Maß-, Gewichts- und/oder Stückzahlabweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen sind zulässig. Unsere Lieferfristen gelten annähernd, es sei denn, in der Auftragsbestätigung wurde eine verbindliche Lieferfrist zugesagt. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die von uns genannten Preise gelten ab Werk, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausweisen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware ohne Abzug fällig. Ein Skontoabzug bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der geschuldete Betrag uns unwiderruflich gutgeschrieben wurde.

Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurück-behaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten, die Preise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen aufgrund von Zulieferverträgen, Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen u.a. zu erhöhen.

4. Lieferfristen, Verzug
Die Lieferzeit beginnt erst, wenn technischen Fragen bzw. Ausführungseinzelheiten vollständig abgeklärt wurden. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

Ereignisse höherer Gewalt z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse wie beispielsweise Streik oder Aussperrung, verlängern die Lieferfristen angemessen. Solche Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, falls uns die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht ist und zwar gleich, ob die Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder einem Vorlieferanten eingetreten sind. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde zurücktreten.

Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer eine Nachlieferungsfrist von 3 Wochen zu bewilligen. Die Nachlieferungsfrist kann erst nach Ablauf der Lieferfrist gestellt werden. Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung und wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen. 

Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über, sobald die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt wurde. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Käufers. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurück genommen. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

6. Gewährleistung / Haftung
Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt und rechtzeitig gerügt worden ist, erfolgt nach vereinbarter Rücksendung auf unsere Kosten, eine mangelfreie Ersatzlieferung. Wir sind jedoch dazu berechtigt, wahlweise nachzubessern bzw. eine Gutschrift zu erteilen. Für die Beanstandung der Mängel ist der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung maßgeblich. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz-ansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen, bleibt hiervon unberührt Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir nicht vorsätzlich gehandelt haben.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar.

Während des Bestehens des Eigentumvorbehalts, ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist dem Kunden im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass er von seinem Abnehmer Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Abnehmer erst übergeht, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Der Käufer ist berechtigt diese Forderung einzuziehen, solange er nicht in Zahlungsverzug geraten ist. Sobald dies geschieht, sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Der Kunde ist dann verpflichtet, uns alle erforderlichen Angaben zu machen, damit wir in der Lage sind, die Forderungen gegenüber dem Abnehmer selbst einzuziehen. Wir sind ebenso berechtigt, die Weiterveräußerungs- und Einzugsermächtigung zu widerrufen, sofern der Kunde in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens gestellt hat. In diesem Fall können wir die abgetretenen Forderungen und Ansprüche unmittelbar geltend machen.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen), sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen, ist unser Firmensitz, soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftsitz zu verklagen.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

9. Gültigkeit der Bedingungen
Etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen, lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2m Michael Maukner
GmbH & Co. KG
Röntgenstr. 7
97230 Estenfeld – Deutschland

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